AGBs TEXTILPLAN GMBH


Wir heißen Sie herzlich willkommen bei der TEXTILPLAN GmbH und deren Marke IMPRILANA.

TEXTILPLAN GmbH
Schopperweg 9
6341 Ebbs
AUSTRIA

FN 470401t
UID-Nr.: ATU 72310689

(im folgenden TEXTILPLAN GmbH genannt). Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: "AGB") der TEXTILPLAN GmbH und deren Marke IMPRILANA. Die AGB werden durch Akzeptierung unserer Auftragsbestätigung zum Bestandteil des von Ihnen mit der TEXTILPLAN GmbH abgeschlossenen Vertrages.

Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung:

a) Sie haben das Recht die Bestellung ohne Angabe eines Grundes schriftlich, per Brief, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder per Email innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lieferung zu widerrufen. Die Ausübung des Widerrufsrechts bedarf keiner Begründung. Erhalten Sie diese Widerrufsbelehrung erst nach Eingang der Lieferung, dann beginnt die Widerrufsfrist mit Zugang dieser Widerrufsbelehrung. Der Widerruf ist an folgende Anschrift zu richten:

TEXTILPLAN GmbH
Schopperweg 9
6341 Ebbs

Telefon +43 (0)676 7788633
E-mail: team@textilplan.at

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufsschreibens bzw. die Rücksendung der Ware.

b) Die Rücksendung der Ware hat an folgende Adresse zu erfolgen: TEXTILPLAN GmbH, Schopperweg 9, 6341 Ebbs / AUSTRIA

c) Vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind diejenigen Verträge bei denen die Ware auf besonderen Wunsch des Bestellers gefertigt, insbesondere bedruckt, wird. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

d) Vom Besteller ist bei Benutzung der Sache der Warenwert zu vergüten. Eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware eingetretene Wertminderung bleibt dabei außer Betracht.

e) Für den Fall des berechtigten Widerrufs erstatten wir den Kaufpreis, soweit dieser bereits entrichtet wurde, innerhalb von 30 Tagen zurück. Die TEXTILPLAN GmbH speichert Daten und -nutzt oder erhebt bzw. verarbeitet die personenbezogenen Daten des Bestellers im automatisierten Verfahren, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertrages erforderlich sind (Bestandsdaten), gemäß § 5 Abs. 1 TDDSG / § 14 Abs. 1 MDStV. Ferner erhebt, verarbeitet und nutzt die TEXTILPLAN GmbH Nutzungs- und Abrechnungsdaten des Bestellers gemäß § 6 Abs. 1 TDDSG / § 15 Abs. 1 MDStV. AGB


1. Geltungsbereich

1.1 Im Rahmen des Angebots der TEXTILPLAN GmbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Ist Schriftform vereinbart, bedarf die Änderung der Schriftform ebenfalls der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.

1.3 Verbraucher im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürlich Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, welche weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

1.4 Unternehmer im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind juristische und natürliche Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer beruflichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).


2. Angebot, Abschluss und Rechnungsstellung

2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Besteller eine von der TEXTILPLAN GmbH übermittelte Auftragsbestätigung, per Brief oder E-mail bestätigt. Der Inhalt unserer Auftragsbestätigung ist verbindlich. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

2.2 Offensichtliche Irrtümer, Schreib-. Druck- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich. Sollte die TEXTILPLAN GmbH oder eine Website einer MARKE der TEXTILPLAN GmbH trotzdem einmal einen nicht offensichtlichen Fehler, wie etwa Schreib- oder Rechenfehler aufweisen, behalten wir uns vor, den korrekten Preis nachträglich zu berechnen. In diesem Falle gewähren wir dem Besteller ein sofortiges Rücktrittsrecht, wenn er mit dem neuen Preis nicht einverstanden sein sollte, soweit es sich bei der gelieferten Ware nicht um einen auf besonderen Wunsch des Bestellers hergestellten Gegenstand handelt. Die Rechte des Bestellers nach dem Fernabsatzgesetz bleiben hiervon unberührt.

2.3 Proben und Muster gelten, soweit nicht anders vereinbart, als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farben.

2.4 Die Rechnungsstellung gegenüber dem Kunden erfolgt per E-mail, nachdem der Kunde die Ware erhalten hat. Sollte der Kunde ausdrücklich eine Rechnung per Post verlangen, wird dies umgehend erledigt. Ist der Besteller Unternehmer gilt ferner folgendes:

2.5 Gegenüber Unternehmern haften wir nur für solche öffentlichen Aussagen, insbesondere in der Werbung, die durch uns veranlasst wurden oder auf die wir bei Vertragsschluss ausdrücklich Bezug genommen haben, in solchen Fällen der von uns veranlassten öffentlichen Aussagen besteht die Einstandspflicht nur dann, wenn diese die Kaufentscheidung des gewerblichen Bestellers auch tatsächlich beeinflusst hat.


3. Versand, Gefahrübergang, Verpackung

3.1 Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischen, sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Stets bestimmt das größere Maß der Einheit die Verpackungslänge.

3.2 Mehrwegverpackungen werden dem Besteller nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheiten ist uns vom Besteller innerhalb von drei Wochen schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dies, sind wir berechtigt, rückwirkend Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. Für Unternehmer gelten außerdem die nachfolgenden Regelungen der Punkte 3.3 bis einschließlich 3.6

3.3 Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager oder ab Werk. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer - gleichgültig, ob er vom Besteller, Hersteller oder von uns beauftragt ist - geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teil- sowie Frankolieferungen. Bei Auslieferungen mit unseren Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird.

3.4 Wird der Versand infolge des Wunsches oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.

3.5 Wird der Transport mit eigenem Fahrzeug oder mit Fremdfahrzeugen durchgeführt, gilt die Übergabe der Ware spätestens als erfolgt, sobald sie dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf befestigter Fahrbahn und auf dem Wagen zur Verfügung steht. Ist die Zufahrt nach Ansicht des Anlieferers nicht befahrbar, erfolgt die Übergabe dort, wo ein einwandfreies An- und Abfahren des Fahrzeuges gewährleistet ist.

3.6 Verlangt der Besteller in Abweichung von den vertraglichen Vereinbarungen Hilfestellung beim Abladen (einschließlich Abladevorrichtung), Weitertransportieren oder Einsetzen, so wird dieser Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Mitwirkung bei diesen Arbeiten bedeutet jedoch keine Übernahme einer zusätzlichen Haftung oder Gefahrtragung.


4. Lieferfristen und Verzug

4.1 Sofern nicht eine schriftliche ausdrücklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits oder eine mündliche Zusage der Geschäftsleitung bzw. von uns als unbeschränkbar bevollmächtigter Personen vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart. Sie beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Besteller mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist.

4.2 Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller baldmöglichst mit. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern bzw. leisten wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Besteller zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.3 Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Besteller abzutreten.

4.4 Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung solange zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder angemessene Sicherheit für die von uns zu erbringende Leistung geleistet wird. Sind wir zur Vorleistung verpflichtet, kann durch uns eine angemessene Sicherheit für die von uns zu erbringende Leistung verlangt werden. Für diesen Fall kann durch uns eine angemessene Frist bestimmt werden, in welcher unser Vertragspartner Zug um Zug nach seiner Wahl die Gegenleistung, bzw. die Leistung der angemessenen Sicherheit, zu bewirken hat. Nach Ablauf der von uns gesetzten Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Durch uns bewirkte Teillieferungen sind in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.

4.5 Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen können wir in angemessenem Umfang fordern.

4.6 Nimmt der Besteller die gelieferte Ware nicht ab, steht der TEXTILPLAN GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4.7 Die gelieferten Waren sind auch in Fällen unerheblicher Mängel vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen.


5. Datenschutz

5.1 Der Besteller wird hiermit davon informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten und für die Geschäftsabwicklung notwendigen Bestellerdaten unter Beachtung des Bundesdatenschutz- (BDSG) und Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und vertraulich behandelt.

5.2 Wir weisen darauf hin, dass die TEXTILPLAN GmbH die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten erheben, speichern, verarbeiten und nutzen wird, soweit dies für die ordnungsgemäße Abwicklung der Bestellung und sowie betriebsinternen Information erforderlich ist.


6. Preise/Fälligkeit/ Zahlung/Aufrechnung

6.1 Die Preise gelten in EURO zuzüglich Verpackung, Fracht- und sonstigen Versandkosten, sowie den jeweils geltenden Mehrwertsteuersätzen.

6.2 Rabatte, Skonti u.s.w. bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung.

6.3 Bei unseren Preiskalkulationen setzen wir voraus, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Positionen unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig ausgeführt sind und wir unsere Leistungen in einem Zug - ohne Behinderung - erbringen können.

6.4 Soll die Lieferung oder Leistung vier Monate nach Vertragsschluss oder später erfolgen, so sind wir berechtigt, Erhöhungen von Kosten, Löhnen, usw. auf den vereinbarten Preis umzulegen und den Preis in Höhe der Kostensteigerung zu erhöhen.

6.5 Wir sind berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen, wenn unsere Leistung ohne unser Verschulden über den vereinbarten Zeitraum hinaus verzögert wird.

6.6 Alle Zahlungen (insbesondere der Kaufpreis) sind spätestens bei Übergabe der Ware fällig und sofort zu bezahlen. Sämtliche Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zzgl. darauf angefallener Schuldzinsen verwandt. Skonti werden nur bei ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung gewährt.

6.7 Die Vereinbarung einer späteren Fälligkeit bzw. der Stundung des Kaufpreises bedarf der schriftlichen Vereinbarung.

6.8 Zahlungen im sog. Scheck-Wechsel-Verfahren bedürfen stets der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

6.9 Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers schließen lassen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abhängig zu machen. Wir sind ferner berechtigt, Rabatte - auch wenn sie auf der Rechnung nicht offen ausgewiesen sind - und sonstige Vergünstigungen zu widerrufen.

6.10 Gerät der Besteller in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Bestellers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die weitere Veräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die Rücknahme ist, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

6.11 In den Fällen der Abschnitte 6.09 und 6.10 können wir die Einzugsermächtigung (Abschnitt 7.6) widerrufen und für noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen. Der Besteller kann jedoch diese sowie die in Abschnitt 6.10 genannten Rechtsfolgen durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden.

6.12 Eine Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden. Einseitige Rechnungsabzüge für die Entsorgung von Verpackungsmaterial, insbesondere Transportverpackungen, sind nicht statthaft.

6.13 Zu mehr als drei Lieferversuchen ist die TEXTILPLAN GmbH nicht verpflichtet. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind vom Besteller zu tragen. Ist der Besteller Unternehmer gilt ferner folgendes:

6.14 Ein Unternehmer gerät spätestens, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung oder einer sonstigen Zahlungsaufforderung Zahlung leistet, in Verzug. Ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsausstellung unsicher, beginnt die 30-Tagesfrist nach Fälligkeit mit Empfang der Leistung. Ist der Besteller Verbraucher gilt ferner folgendes:

6.15 Ist der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, wird dieser ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis mit Zugang der Rechnung sofort fällig ist. Der Besteller gerät spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung leistet. Unabhängig von dem Zugang der Rechnung beginnt die 30-Tagesfrist mit dem Erhalt der Waren. Die Höhe der Verzugszinsen ergibt sich aus den §§ 288 Abs. 1, 247 BGB


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Besteller im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

7.2 Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.

7.3 Der Besteller hat uns über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. Abschnitt 7.4 unserer AGB auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

7.4 Der Besteller tritt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an ab uns.

7.5 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu den anderen verkauften Waren abgetreten.

7.6 Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung in den in Abschnitt 6.11 genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen (z.B. Namen und Adressen seiner Schuldner) zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Besteller in keinem Falle berechtigt (z.B. an Banken).

7.7 Wir verpflichten uns auf Verlangen des Bestellers, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 Prozent übersteigt.


8. Gewährleistung / Beanstandung

Für Mängel im Sinne des § 434 haften wir wie folgt:

8.1 Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hat die TEXTILPLAN GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Die TEXTILPLAN GmbH kann jederzeit den Nachweis über die Berechtigung der Nutzung fremder Namensrechte bzw. Urheberrechte gegenüber dem Besteller verlangen.

8.2 Der Besteller darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner gewünschten Aufdrucke nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Besteller, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte als Textaufdruck zu bestellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen.

8.3 Der Verstoßen von Form, Inhalt oder verfolgter Zweck, der vom Besteller gewünschten Aufdrucke, gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) stellt dies keinen Sach- bzw. Rechtsmangel, welchen die TEXTILPLAN GmbH zu vertreten hat dar. Sachmängelansprüche in Folge einer solchen Tatsache bestehen nicht.

8.4 Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware einschließlich Transportschäden müssen unverzüglich bei Anlieferung, spätestens jedoch 1 Woche nach Erhalt unter genauer Beschreibung schriftlich reklamiert werden. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl Kaufpreisherabsetzung oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) verlangen. Bei einer Wandlung muss die Ware vollständig zurückgesendet werden. Die Rücksendungskosten werden in diesem Fall von der TEXTILPLAN GmbH erstattet.

8.5 Bei Transportschäden ist die Ware in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich beim Erkennen des Schadens befindet. Ist der Besteller Unternehmer gilt ferner folgendes:

8.6 Gegenüber Unternehmen haben wir nur für solche öffentliche Aussagen, insbesondere in der Werbung einzustehen, die durch uns veranlaßt wurden. In solchen Fällen von uns veranlasster öffentlicher Aussagen besteht die Einstandspflicht nur dann, wenn die Werbung die Kaufentscheidung des gewerblichen Bestellers auch tatsächlich beeinflusst hat.

8.7 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interesse des Bestellers, die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) festzulegen.

8.8 Die Sachmängelansprüche von Unternehmern verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 und § 634 Abs. 1 Nr. 2 BGB eine längere Frist vorschreibt. Für unsere Besteller, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind (siehe 1.3) beträgt die kaufrechtliche Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren 12 Monate. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 zwingend längere Fristen vorschreibt oder wir aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften zwingend haften.


9. Schadenersatzansprüche

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei einer Haftung auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit einer Person im Fall grober Fahrlässigkeit bzw. der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dieser nicht durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurde, bzw. eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person herbeigeführt wurde. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.


10. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsbeziehung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.


11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

11.1 Für den Fall dass der Besteller bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat oder diese der TEXTILPLAN GmbH nicht bekannt sind und/oder der Besteller Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Kufstein als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt für alle aus dem Vertragsverhältnisse herrührenden Streitigkeiten.

11.2 Wir sind jedoch berechtigt, den Kläger an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

11.3 Soweit der Besteller Unternehmer ist, unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Republik Oesterreichs unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des internationalen Rechts.

11.4 Soweit der Besteller Verbraucher ist, unterliegt der Vertrag einschließlich dieser AGB dem Recht des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

12. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand Juni 2017